18. September 2026
Wuppertal, zum zweiten Mal: ein Brandanschlag und ein Urteil, das nachhallt
Ein Molotowcocktail-Prozess von 2015 endete mit Bewährung und ohne antisemitisches Motiv. Zwölf Jahre später brennt es an derselben Synagoge erneut.

Was am Donnerstag geschah
Am Nachmittag des 17. September 2026 hat ein Mann einen Brandanschlag auf die Synagoge der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal verübt. Er warf mehrere mit brennbarer Flüssigkeit gefüllte Beutel gegen einen Nebeneingang, setzte sie in Brand und floh. Das Feuer war binnen Minuten gelöscht, verletzt wurde niemand. Die Polizei nahm den 37-jährigen, polizeibekannten Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit fest; nach ersten Erkenntnissen handelte er allein. Dass Schlimmeres verhindert und der Täter schnell gefasst werden konnte, führt das Polizeipräsidium auf den dauerhaften Objektschutz vor Ort zurück. Gesucht werden noch zwei junge Frauen, die sich zur Tatzeit in der Nähe aufhielten.
Am Abend versammelten sich rund 30 Menschen zu einer spontanen Mahnwache, weitere Aktionen folgten in Barmen. Die Ehrenvorsitzende der Gemeinde, die 95-jährige Ruth Yael Tutzinger, sprach im WDR von zurückkehrenden Bildern ihrer Kindheit und von Holocaust-Überlebenden, die Morddrohungen erhalten: Welche Irren sind da unterwegs? Solidarisch äußerten sich unter anderem die Wuppertaler DITIB-Gemeinde, Politiker von SPD und Landtag sowie Thorsten Latzel, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Zentralratspräsident Josef Schuster nannte die Seelenruhe des Täters am helllichten Tag zutiefst verstörend und sprach von einer fortschreitenden Normalisierung des Judenhasses, auf die die Gesellschaft bisher keine Antwort gefunden habe. Er ordnete die Tat in ein Muster ein: Anschläge an jüdischen Feiertagen, von Halle 2019 über Jom Kippur 2025 in Manchester bis Chanukka 2025 in Sydney. Jom Kippur beginnt in drei Tagen; die Sicherheitsbehörden stehen in der Pflicht. Die Zahl antisemitischer Vorfälle in Nordrhein-Westfalen ist laut RIAS NRW 2025 auf 1102 gestiegen, ein Plus von 17 Prozent gegenüber 940 Fällen im Vorjahr.
Der Vorgeschichte-Fall: das Urteil von 2015
Es ist nicht das erste Mal. In der Nacht zum 29. Juli 2014 warfen drei palästinensische Männer mit Diesel gefüllte Flaschen auf den Eingangsbereich derselben Synagoge in Barmen; ein weiterer Brandsatz zerschellte auf der Straße. Weil die Brandsätze von selbst erloschen oder das Gebäude nicht erreichten, blieb der Sachschaden gering.
Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte die beiden älteren Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu je einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung; beim 18-Jährigen kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Männer hatten die Tat gestanden, sich bei der Gemeinde entschuldigt und erklärt, sie hätten auf den Krieg im Gaza-Streifen aufmerksam machen wollen. Dieser Darstellung folgte das Gericht: Der Vorsitzende Richter Jörg Sturm sah kein Handeln aus antisemitischen Gründen per se, wohl aber eine hohe symbolische Bedeutung der Tat vor dem Hintergrund des Holocaust und darin Rücksichtslosigkeit.
Der Gemeindevorsitzende Leonid Goldberg zeigte sich enttäuscht: Es habe sich sehr wohl um eine antisemitische Tat gehandelt, den Aussagen der Männer glaubte er nicht. Das Urteil wurde damals scharf kritisiert und später rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht die Revision eines Angeklagten verwarf.
Was der Vergleich zeigt
Zwischen beiden Taten liegen zwölf Jahre, dasselbe Gebäude und dieselbe Frage: Wie benennt man ein Motiv? 2015 entschied ein Gericht, dass Brandsätze gegen eine Synagoge als Protest gegen israelische Militäreinsätze verstanden werden können, ohne antisemitisch zu sein. Diese Trennung von Adressat und Motiv hat die Gemeinde nie akzeptiert, und der neue Anschlag lässt sie noch weniger plausibel erscheinen.
Bemerkenswert ist auch die Verschiebung der Umstände. 2014 geschah die Tat nachts, verdeckt, mit selbstgebauten Brandsätzen aus einer Privatwohnung. 2026 warf ein Einzeltäter am helllichten Tag brennende Beutel gegen den Nebeneingang, drei Tage vor Jom Kippur. Was 2014 noch Deckung suchte, braucht sie offenbar nicht mehr. Genau das meint Schuster mit Normalisierung.
Und ein drittes: Verhindert wurde Schlimmeres nicht durch gesellschaftliche Hemmschwellen, sondern durch Polizeibeamte, die dauerhaft vor der Synagoge stehen. Dass jüdisches Leben in Wuppertal Objektschutz braucht, ist der eigentliche Befund dieser Woche. Die Mahnwachen, die kirchliche und die muslimische Solidarität sind wichtig und richtig. Sie ersetzen aber nicht die Klarheit, die 2015 im Gerichtssaal gefehlt hat.
Quellen
Jüdische Allgemeine, Exklusiv: Anschlag auf Synagoge Wuppertal. Was bislang bekannt ist, 17.09.2026
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