31. Oktober 2026
Terror-Symbole im Advent und keiner war’s
Hamas-Symbole auf einem kirchlichen Weihnachtsmarkt sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eindeutig strafbar. Trotzdem wird niemand belangt. Nach fast zwei Jahren Ermittlungen endet der Darmstädter Fall mit einem Achselzucken.
Ein Weihnachtsmarkt mit politischer Botschaft
Im Advent 2024 lud die Evangelische Michaelsgemeinde Darmstadt zu einem „Anti-kolonialen Weihnachtsmarkt“ ein. Dort lagen Materialien der Gruppe „Darmstadt4Palestine“ aus. Darunter waren Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas, etwa das rote Dreieck, und der Slogan „From the river to the sea“, der die Auslöschung Israels fordert.
Das war also mehr als eine Geschmacksfrage oder eine missglückte Diskussion über Kolonialismus. Unter dem Dach einer Kirchengemeinde wurden Symbole gezeigt, die für Terror und Vernichtungsfantasien stehen.
Strafbar, aber ohne Täter
Bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gingen fünf Anzeigen ein. Sie kamen unter anderem von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) selbst, von der Jüdischen Gemeinde Darmstadt und vom Hessischen Antisemitismusbeauftragten. Ermittelt wurde gegen einen Mann und eine Frau, die verantwortlich gewesen sein sollen.
Das Ergebnis ist paradox. Laut Oberstaatsanwalt Robert Hartmann hat sich der Vorwurf bestätigt, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen seien verwendet worden. Trotz vieler Zeugenvernehmungen ließ sich aber nicht klären, wer die Auslagen zu verantworten hatte. Den Vorwurf der Volksverhetzung sah die Behörde nicht bestätigt. Das Verfahren wurde eingestellt.
Juristisch ist das folgerichtig: Ohne nachweisbaren Täter gibt es keine Anklage. Gesellschaftlich bleibt trotzdem ein schaler Nachgeschmack. Eine Straftat wird festgestellt, und dann scheint sie sich in Luft aufzulösen. Die EKHN bedauert ausdrücklich, dass keine verantwortliche Person ermittelt werden konnte.
Die Kirche hat selbst gehandelt
Wo der Rechtsstaat an seine Grenzen kam, hatte die Kirche schon reagiert. Der Pfarrer wurde aus dem Gemeindedienst abberufen und arbeitet inzwischen in einem außergemeindlichen Dienst. Der für den Markt verantwortliche Kirchenvorsteher wurde aus dem Kirchenvorstand ausgeschlossen. Die Gemeinde selbst kam unter die Verwaltung des Evangelischen Dekanats.
Das ist konsequent. Es zeigt aber auch, wie unterschiedlich die Maßstäbe sind. Kirchenintern wurde klar benannt, wer zuständig war, auch wenn das Strafrecht für eine Verurteilung mehr verlangt.
Was bleibt
Die Michaelsgemeinde gibt es in ihrer alten Form nicht mehr. Seit Januar ist sie im Zuge des EKHN-Reformprozesses mit den Nachbargemeinden zur „Segensgemeinde“ fusioniert. Laut Bericht hat das mit dem Vorfall nichts zu tun. Der neue Name ist also kein Neuanfang nach dem Skandal, auch wenn er so wirken mag.
Offen bleibt eine unbequeme Frage. Wer Räume öffnet, trägt Verantwortung dafür, was dort ausliegt, ob im Strafverfahren oder nicht. Kirchengemeinden, die sich politischen Initiativen anbieten, sollten deshalb vorher hinschauen und nicht erst danach. Antisemitismus wird nicht harmloser, wenn er neben Glühwein und Adventsgebäck steht.
Quelle: epd / evangelisch.de, 30.10.2026
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